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Fernwärme in Seelow: Information zur Preisvereinbarung und zu den Anpassungen der Vorauszahlungen

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter der SEWOBA,

in den vergangenen Jahren haben sich die Fernwärmepreise spürbar verändert. Für das Fernwärmenetz in Seelow konnte inzwischen eine Vereinbarung erreicht werden, die zu einem einheitlichen und deutlich reduzierten Arbeitspreis führt. Diese Anpassung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2025. Der Grundpreis hat sich je nach Objekt ebenfalls verändert, da er von objektspezifischen Faktoren und investitionsbedingten Bestandteilen beeinflusst wird.

Uns ist wichtig, Sie transparent zu informieren und gleichzeitig Missverständnisse zu vermeiden.

In den kommenden Wochen erhalten ein Großteil unserer Mieterinnen und Mieter, die in Seelow wohnen und Fernwärme beziehen, eine Infomartion zur Absenkung der Vorauszahlung von der SEWOBA. Ein Schreiben mit einem konkreten Vorschlag zur Anpassung der Heizkostenvorauszahlung erhalten alle Mieterinnen und Mieter,

  • deren Wohnung in Seelow liegt und Fernwärme bezieht und
  • bei denen sich auf Basis der uns vorliegenden Werte rechnerisch eine wesentliche Senkung der Heizkostenvorauszahlung ergibt.

Bei allen anderen Mietverhältnissen bleibt die monatliche Vorauszahlung zunächst unverändert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Preisänderung nicht weitergegeben wird. Sie wird für alle weiteren Mieterinnen und Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.

Übersicht der Liegenschaften

An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht der Liegenschaften, für die wir aufgrund einer wesentlichen rechnerischen Veränderung ein Anschreiben mit einem Vorschlag zur Anpassung der Heizkostenvorauszahlung versenden:

  • Am Frankfurter Tor 3
  • Am Frankfurter Tor 4
  • Am Rathaus 1
  • Am Rathaus 2
  • Am Rathaus 3
  • Am Rathaus 4
  • Am Rathaus 5
  • Am Rathaus 6
  • Am Rathaus 7
  • Am Rathaus 8
  • Am Rathaus 9
  • Am Rathaus 10
  • Am Rathaus 11
  • Am Rathaus 12
  • Am Rathaus 13
  • Am Rathaus 14
  • Am Rathaus 15
  • Am Stadion 4
  • Am Stadion 5
  • Am Stadion 6
  • Am Stadion 7
  • Am Stadion 8
  • Am Stadion 9
  • Am Stadion 10
  • Am Stadion 11
  • Am Stadion 12
  • Am Stadion 13
  • Am Stadion 14
  • Am Stadion 15
  • Bertolt-Brecht-Straße 2
  • Bertolt-Brecht-Straße 4
  • Bertolt-Brecht-Straße 6
  • Bertolt-Brecht-Straße 8
  • Bertolt-Brecht-Straße 10
  • Bertolt-Brecht-Straße 12
  • Bertolt-Brecht-Straße 14
  • Bertolt-Brecht-Straße 16
  • Bertolt-Brecht-Straße 18
  • Bertolt-Brecht-Straße 20
  • Breite Straße 19
  • Breite Straße 20
  • Erich-Weinert-Straße 12
  • Erich-Weinert-Straße 14
  • Erich-Weinert-Straße 16
  • Erich-Weinert-Straße 18
  • Erich-Weinert-Straße 26
  • Erich-Weinert-Straße 28
  • Erich-Weinert-Straße 29
  • Erich-Weinert-Straße 30
  • Erich-Weinert-Straße 31
  • Erich-Weinert-Straße 33
  • Erich-Weinert-Straße 48
  • Erich-Weinert-Straße 50
  • Erich-Weinert-Straße 52
  • Erich-Weinert-Straße 54
  • Erich-Weinert-Straße 56
  • Humboldtstraße 1
  • Humboldtstraße 3
  • Stauffenbergstraße 1
  • Stauffenbergstraße 2
  • Stauffenbergstraße 3
  • Stauffenbergstraße 4
  • Stauffenbergstraße 5
  • Stauffenbergstraße 6
  • Stauffenbergstraße 7
  • Straße der Jugend 8
  • Straße der Jugend 10
  • Frankfurter Straße 41a
  • Frankfurter Straße 41b
  • Frankfurter Straße 41c
  • Weidenweg 25
  • Weidenweg 26
  • Weidenweg 27
  • Weidenweg 28
  • Weidenweg 29

Hinweis: Die Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich ist das individuelle Anschreiben (sofern Sie eines erhalten) bzw. Ihre Abrechnung.

 

Was bedeutet das Anschreiben?

Das Anschreiben enthält einen Vorschlag zur Anpassung Ihrer monatlichen Heizkostenvorauszahlung. Grundlage der Berechnung ist der Wärmeverbrauch der jeweiligen Liegenschaft aus dem Jahr 2024 als Vergleichsbasis. Der vereinbarte prozentuale Preisnachlass wird darauf angerechnet. Zusätzlich wird ein vorsorglicher Risikoabschlag von 10 % berücksichtigt (z. B. witterungsbedingt oder durch verändertes Heizverhalten).

Wichtig: Eine Vorauszahlung ist immer ein Abschlag. Sie kann den tatsächlichen individuellen Verbrauch im laufenden Jahr nicht vorwegnehmen. Wenn Sie eine vorgeschlagene Senkung der Vorauszahlung übernehmen und damit die monatliche Zahlung reduzieren, steigt dadurch das Risiko, dass es bei höherem tatsächlichem Verbrauch zu einer Nachzahlung kommen kann. Die endgültige Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die Betriebskostenabrechnung, die Ihren tatsächlichen Verbrauch und die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt. Auf dieser Grundlage werden Vorauszahlungen bei Bedarf später auch wieder verbrauchsabhängig angepasst.

 

Ich habe kein Schreiben erhalten, was bedeutet das für mich?

Wenn Sie kein Anschreiben erhalten, gilt zunächst, dass Ihre monatlichen Vorauszahlungen unverändert bleiben. Die Preisänderung wird dennoch im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.

Kurz gesagt: Auch ohne Anschreiben werden Sie berücksichtigt und profitieren von der Senkung des Arbeitspreises. Die Anpassung wirkt sich über Ihre Betriebskostenabrechnung 2025 aus.

 

Hinweis zur Abrechnung 2025

Die Anpassung der Vorauszahlung ist eine Regelung für zukünftige monatliche Abschläge. Sie hat keinen Einfluss auf die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025. Die Abrechnung 2025 erfolgt ausschließlich nach den tatsächlich angefallenen Kosten und den individuellen Verbrauchswerten des Abrechnungszeitraums.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, helfen wir Ihnen gern weiter:

SEWOBA GmbH Seelower Wohnungsbaugesellschaft


Marie Blankenfeld

Betriebskosten

(03346) 8545-23
marie.blankenfeld@sewoba.de


Martina Spremberg

Betriebskosten

(03346) 8545-26

martina.spremberg@sewoba.de