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+++ Information zur Energiekostenprognose 2023 gemäß EnSikuMaV +++
Am 24.08.2022 wurde die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“. (EnSikuMaV) vom Bundeskabinett beschlossen. Nach § 9 dieser Verordnung ist die SEWOBA gesetzlich verpflichtet, ihren MieterInnen eine Vorausschau der Energiekosten zuzusenden.
Alle MieterInnen sollen zum Energiesparen angeregt werden, um Kosten und mögliche Nachzahlungen zu verringern.
Die Energiekostenprognose ist eine Information, die allen MieterInnen frühzeitig einen Überblick über die Kosten geben soll, die ohne Energiepreisbremse und Dezemberhilfe auf sie zukommen würden.
Alle angegebenen Werte in unserem Informationsschreiben sind grobe Annahmen, die zur Orientierung dienen sollen.
Grundlage der Prognose sind die Mitteilungen der Wärmeversorger über die Preissteigerungen für Wärme und Gas zum Zeitpunkt ihrer Erstellung.
Weiterhin wurden die Vorjahresverbräuche (aus 2021) für Heizung und Warmwasser der MieterInnen aus der Betriebskostenabrechnung zur Ermittlung der geschätzten Kosten herangezogen.
Die ermittelten Kosten sind Richtwerte, sie können sich durch weitere Preisänderungen und das Verbrauchsverhalten jedes Mieters ändern.
Der Gaspreisdeckel und die Dezember-Hilfe wurden bei der Erstellung der Prognose nicht berücksichtigt.
Tipps zum Energiesparen erhalten zum Beispiel auf der Webseite der Verbraucherzentrale.